Vertragsrecht

Durch Verträge werden Kauf, Miete, Arbeitsverhältnisse und viele andere Rechtsbeziehungen geregelt. Das Vertragsrecht stellt daher einen zentralen Bereich unserer Rechtsordnung dar. Ohne Verträge würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren.

Unsere Tätigkeit im Vertragsrecht umfasst insbesondere die Vertretung von Mandanten in Fragen

  • Kaufverträge
  • Arbeitsverträge
  • Mietverträge
  • Werkverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Gesellschaftsverträge

In diesen und weiteren Bereich beraten und vertreten wir Mandanten bei Abschluss dieser Verträge, bei Fragen der sich aus diesen Verträgen ergebenden Rechte und Pflichten, Kündigung von Verträgen etc.

Wir beraten auch bei der Erstellung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wir beraten und vertreten Mandanten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verträgen, falls der Vertragspartner seinen Pflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt. Wir machen diese Ansprüche für unsere Mandanten selbstverständlich auch gerichtlich geltend.