Versicherungsrecht

Unsere Tätigkeit im Versicherungsrecht umfasst insbesondere die Vertretung von Mandanten bei Problemen mit:

  • allgemeiner Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Krankenversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Sturmversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Feuerversicherung

Gerade bei Eintreten eines Versicherungsfalls ergeben sich häufig rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Versicherungen und Versicherten. Aber auch sonst können sich im Rahmen von laufenden Versicherungsverhältnissen oder bei Ihnen in Anbahnung ohne Kündigung erhebliche rechtliche Probleme entwickeln. Wenn Prämien erhöht, Versicherungsverträge gekündigt oder angefochten werden oder wenn die vertraglichen vereinbarten Leistung gar nicht oder nicht voll oder verzögert gezahlt wird oder von weiteren Nachweisen und Bedingungen abhängig gemacht wird, ist es wichtig, dass ein im Versicherungsrecht versierter Rechtsanwalt Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzt.

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